Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Glücksspiel ist kein gewöhnliches Freizeitangebot. Es kann unterhalten – aber es kann auch abhängig machen, Familien belasten, Existenzen gefährden und für kriminelle Geschäftsmodelle missbraucht werden. Deshalb braucht Glücksspiel klare Regeln, wirksame Kontrollen und einen Staat, der diese Regeln auch durchsetzen kann.
Glücksspiel zu regulieren heißt dabei nicht, Glücksspiel zu fördern. Es heißt, die Realität anzuerkennen und Verantwortung zu übernehmen. Denn ein Verbot allein beseitigt weder das Angebot noch die Nachfrage. Im digitalen Raum führt ein schwacher oder nicht durchsetzbarer Rechtsrahmen vor allem dazu, dass illegale Anbieter profitieren.
Genau darum geht es beim Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021.
Heute entscheiden wir noch nicht über die abschließende Ratifikation. Wir nehmen den vorliegenden Entwurf zunächst zur Kenntnis. Aber unsere Haltung ist klar: Wir unterstützen diese Weiterentwicklung ausdrücklich.
Der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 hat auf die Realität des digitalen Glücksspiels reagiert. Onlinepoker, virtuelle Automatenspiele und weitere Onlineangebote wurden unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig. Das Ziel war richtig: Spielerinnen und Spieler sollen nicht schutzlos dem Schwarzmarkt überlassen werden, sondern auf kontrollierte, legale Angebote zurückgreifen können.
Doch Regeln wirken nur, wenn die Aufsicht handlungsfähig ist. Genau hier setzt die jetzige Änderung an.
Erstens: Die Zuverlässigkeitsprüfungen werden verbessert. Künftig können auch Erkenntnisse ausländischer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden einbezogen werden. Das ist bei einem grenzüberschreitenden digitalen Markt nur konsequent. Wer in Deutschland Glücksspiel anbieten will, muss zuverlässig sein – unabhängig davon, in welchem Land ein Unternehmen seinen Sitz hat.
Zweitens: Die Zusammenarbeit der Behörden wird gestärkt. Glücksspielaufsicht, Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Landesmedienanstalten, Bundesnetzagentur, BaFin, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und das Bundeskartellamt sollen relevante Informationen besser austauschen können.
Das ist mehr als eine technische Änderung. Behörden dürfen bei der Bekämpfung illegaler Geschäftsmodelle nicht nebeneinanderher arbeiten. Sie müssen Erkenntnisse zusammenführen und gemeinsam handeln können.
Drittens: Das Vorgehen gegen illegale Angebote und deren Werbung im Netz wird rechtssicherer ausgestaltet. Wenn Betreiber nicht erreichbar sind oder Maßnahmen gegen sie ins Leere laufen, müssen auch Vermittlungsdienste in die Pflicht genommen werden können.
Netzsperren bleiben dabei ein nachrangiges Mittel. Erst wenn das direkte Vorgehen gegen den Veranstalter oder Vermittler nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend ist, kommen sie in Betracht. Das ist kein pauschales Sperren des Internets. Es ist ein gezieltes Instrument gegen illegale Geschäftsmodelle – verhältnismäßig, rechtsstaatlich und notwendig.
Viertens: Die Regeln rund um die Spielersperrdatei werden präzisiert. Zugangskennungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden; Verstöße können geahndet werden. Auch das stärkt den Schutz gesperrter Spielerinnen und Spieler und verhindert den Missbrauch sensibler Systeme.
Und schließlich sichern wir Kontrolle und Transparenz: Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde bleibt der Prüfung durch die Rechnungshöfe unterworfen. Auch die parlamentarischen Auskunftsrechte bleiben ausdrücklich unberührt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Alternative zu Regulierung ist nicht ein Markt ohne Glücksspiel. Die Alternative wäre ein größerer Schwarzmarkt – ohne Jugendschutz, ohne Spielerschutz und ohne wirksame Kontrolle.
Unser Ziel muss deshalb sein: legale Angebote streng regulieren, illegale Angebote konsequent bekämpfen und gefährdete Menschen besser schützen.
Dieser Änderungsstaatsvertrag macht die Aufsicht handlungsfähiger, die Regeln klarer und den Vollzug wirksamer. Deshalb unterstützen wir ihn.
Vielen Dank.
Diese Rede hat Peter Seimer in der 10. Plenarsitzung des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 23. Juli 2026 gehalten. Sie bezieht sich auf das Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der in erster Lesung beraten wurde.